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Coronavirus und Gesetzgebung

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Gestern hatte ich hier einen Blogbeitrag veröffentlicht, nachdem es möglich sein sollte auch mit einem Antigentest anstelle eines PCR Test auf die Kanarischen Inseln einzureisen. Leider hat sich das als falsch herausgestellt! Nun ja, es gibt ein solches Gesetz, aber es hat eben keine Gültigkeit.

Deswegen bitte ich um Verzeihung für eine falsche Information, die ich hier veröffentlicht hatte, ich kann mich ja auch nur anhand des Gesetzesblattes (BOC, Boletín oficial de Canarias bzw. BOE, Boletín oficial de España) informieren, und wenn selbst der Gesetzgeber widersprüchliche Informationen in seinen offiziellen Medien herausgibt, wie soll denn da der verantwortungsvolle Bürger noch wissen, was nun wahr und was falsch ist?

Grundlage dieser Verwirrung ist wohl ein Streit zwischen der Regierung der Kanarischen Inseln und der Zentralregierung in Madrid über die Gültigkeit von Coronatests, der auf dem Rücken der Bürger, vor allem aber auf dem Rücken der Feriengäste ausgetragen wird. Dies ist natürlich ein verheerender Zustand, und ich hoffe, dass er bald beendet wird und das wieder etwas Klarheit in die ganze Situation eintreten kann!

Für nationale Urlauber, die von der spanischen Halbinsel anreisen, reicht es allerdings sehr wohl aus, einen Antigentest gemäß dem Tourismusgesetz der Kanarischen Inseln mitzubringen, den sie an der Rezeption vorlegen müssen, um in der Unterkunft einzuchecken.

Wir werden Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten hier!

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Kategorien: Coronavirus
Keywords: Coronavirus, Gesetzgebung
gepostet: 11.12.2020